Rechtsgutachten Heilpraktikerrecht

Nachdem im Mai 2021 das von der Bundesregierung beauftragte Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht vorgelegt wurde, stellte sich heraus, dass viele Informationen, Daten und Fakten zu unserem Berufstand fehlen.

Diese sind jedoch erforderlich, um für eine Änderung der Rechtslage bzgl. des Heilpraktikerwesens eine vernünftige Diskussionsgrundlage zu haben.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit ein weiteres Gutachten ausgeschrieben. Dort heißt es:

"Zur Verbesserung dieser Daten- und Faktenlage und zur Ermöglichung einer konkreten Problemanalyse soll ein empirisches Gutachten repräsentative Daten erheben. Das Gutachten soll neben Fragen zum Heilpraktiker auch Fragen zum sektoralen Heilpraktiker in der Psychotherapie und der Physiotherapie betrachten, sowie Fragen zu den jeweiligen Perspektiven der Patientinnen und Patienten."


Die europaweite Ausschreibung finden Sie hier weitere Einzelheiten hier.

Das sehr umfangreichen Gutachten soll im Mai 2023 beginnen und bis Oktober 2024 fertiggestellt werden.
Es sollen Informationen über den Heilpraktiker, die sektoralen Heilpraktiker in der Psychotherapie und der Physiotherapie, sowie die jeweiligen Perspektiven der Patientinnen und Patienten erarbeitet werden.
Das Gutachten soll jeweils repräsentativ Fragestellungen in den Themenbereichen Berufsstand, Berufsausbildung und Berufsausübung inklusive Sicherheit der Patientinnen und Patienten, Therapiemethoden sowie Einbindung in das Gesundheitswesen einschließlich wirtschaftlicher Faktoren untersuchen.

In der PDF-Anlage finden Sie eine Beschreibung, welche Fragen insgesamt beantwortet werden sollen. Dies ist eine große Herausforderung für das Gutachten.

Gesetzlich, auch nach europäischen Richtlinien, ist klar geregelt, dass der Gutachter neutral begutachten muss. Dies bietet unserem Berufstand die Möglichkeit, ohne Vorurteile und den bekannten medialen Abwertungen unserer Therapien und unseres Berufstandes objektiv dargestellt zu werden. Auch Fragen wie "Wie bewerten die Patientinnen und Patienten die heilpraktische Behandlung als solche und wie den Behandlungserfolg?" sollten sicher ein positives Licht auf unseren Beruf werfen.

Insgesamt bewerten wir die Ausschreibung des Gutachtens positiv und sehen dem Ergebnis zuversichtlich entgegen.

Dr. Klaus Zöltzer
1. Vorsitzender UDH Hessen

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