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Aktuelles

Monika Gerhardus mit der Prießnitz-Medaille ausgezeichnet


Monika Gerhardus, wurde in Wien im Rahmen eines Symposiums der Association of Natural Medicine in Europe (ANME) e.V. mit der Prießnitz-Medaille ausgezeichnet. weiterlesen...


Der Wortbegriff "Innenweltreisen" bleibt öffentlich


Mit Beschluss vom 15. Januar 2010 ist die Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes einem Einspruch des Bundesverbandes der UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER e.V. (UDH) gefolgt, den Begriff „Innenweltreisen“ nicht als Wortmarke zuzulassen bzw. zu schützen. Das hatte nämlich Bernd Joschko, der der so genannten Gruppe der „Synergisten“ angehört, im Januar 2008 versucht.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.


Neu: Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Notfallmedikamente

Notfallmedikamente – Eine positive Meldung für Heilpraktiker

Eine positive Meldung für den Heilpraktiker:

Die Notfallbehandlung bei einem anaphylaktischen Schock war bisher aufgrund der Verschreibungspflicht von wirksamen Notfallmedikamenten für den Heilpraktiker schwierig.
Daher wurde in der 63. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 AMG im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfohlen folgende Arzneimittel für Heilpraktiker aus der Verschreibungspflicht zu nehmen:

• Dexamethason zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung anaphylaktischer Reaktionen zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung

• Epinephrin-Autoinjektoren zur einmaligen Anwendung bei akuten anaphylaktischen Notfällen in Packungsgrößen bis zu einer Packungseinheit zur Abgabe an Heilpraktiker im Rahmen ihrer Berufsausübung

Das Ergebnisprotokoll dieser Sitzung wird demnächst über die Homepage des BfArM verfügbar sein, wenn ihm alle TeilnehmerInnen zugestimmt haben.
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen im ersten Quartal 2010 in Kraft treten, so dass die oben genannten Notfallmedikamente ab Januar 2010 für den Heilpraktiker zugänglich sein werden.
Aufgrund dieser Entscheidung werden die Notfallmaßnahmen beim anaphylaktischen Schock für den Heilpraktiker verändert sein. Die Union Deutscher Heilpraktiker, LV Hessen wird diesbezüglich zu Anfang des Jahre 2010 eine spezielle Fortbildung zu diesem Thema anbieten. Weiteres erfahren Sie in einem der nächsten Newsletter.


UDH-Stellungnahme zum Entwurf einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Osteopathie


Das Land hat Hessen hat im November eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung erlassen, die Osteopathen die staatliche Anerkennung ermöglicht. Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Form der Medizin, die Funktionsstörungen im Körper durch Handgriffe erkennt und behandelt. Bisher konnten Heilpraktiker und Ärzte die Bezeichnung Osteopath tragen, ohne dass ihre Qualifikation staatlich geprüft wurde. Laut hessischem Sozialministerium schafft die Anerkennung nun Sicherheit für die Patienten, da der Titel "Osteopath" in Zukunft an geregelte Qualitätsanforderungen geknüpft ist. Die UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER, Landesverband Hessen, hat sich bereits im Vorfeld gegen diese Entscheidung gewehrt. Die Stellungnahme können Sie an dieser Stelle einsehen. Wir prüfen derzeit, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, da wir mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind.

Der Verband der Osteopathen Deutschlands kämpft seit 1994 für die staatliche Anerkennung. Nach dem jüngsten Erfolg in Hessen will er die Anerkennung auch in den anderen Bundesländern erreichen.